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Gerade in den Ballungsgebieten gestaltet sich die Wohnungssuche häufig schwierig. Das Angebot an bezahlbarem Mietraum ist knapp und die Nachfrage hoch. Von daher ist die Freude eines Wohnungssuchenden groß, wenn er ein passendes Mietobjekt findet und sich der Vermieter bei der Vielzahl an Mietwilligen für ihn entscheidet. Vor dem Einzug in die Wohnung oder dem Haus vereinbaren Vermieter und Mieter in der Regel einen gemeinsamen Begehungstermin in der leerstehenden Immobilie. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt, welches beide Parteien am Ende gemeinsam unterschreiben. RE/MAX erklärt im Folgenden, warum das Übergabeprotokoll so wichtig ist und worauf Sie achten sollten.

Die Vorteile eines Übergabeprotokolls

Gesetzlich ist ein Übergabeprotokoll (Abnahmeprotokoll) nicht verpflichtend. Trotzdem sollten sowohl der Vermieter als auch der Mieter ein Interesse daran haben, dass vor dem Einzug in eine Immobilie ein Übergabeprotokoll erstellt wird. Sie vermeiden dadurch beim Auszug unnötige Streitigkeiten um die Mietkaution. Bei der Besichtigung einer Wohnung oder eines Hauses fallen einem Mieter viele Schäden auf den ersten Blick nicht auf. Häufig wohnt zu dieser Zeit der Vormieter auch noch in den Räumen, so dass die Wände mit Möbeln verstellt sind und der Boden mit Teppich bedeckt ist.

Beim Übergabeprotokoll sollten Sie deshalb trotz aller Freude über die gefundene Wohnung genau sein. Ansonsten könnten Sie bei Auszug aus der Immobilie eine böse Überraschung erleben. Denn für alle Beschädigungen, die nicht im Übergabeprotokoll festgehalten werden, können Sie beim Auszug unter Umständen haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich für die Begehung auch genügend Zeit zu nehmen. Wurde die Wohnung über einen Immobilienmakler ausgeschrieben, so übernimmt dieser meist den Begehungstermin. Er bringt auch einen Vordruck eines Übergabeprotokolls zu dem vereinbarten Termin mit. Beide Parteien gehen dann gemeinsam durch alle Räume und halten in jedem Raum etwaige Schäden oder Mängel möglichst auch per Foto fest.

Diese Punkte gehören in ein Übergabeprotokoll

Bei einem Übergabeprotokoll werden jedoch nicht nur Schäden und Mängel aufgenommen. Sie müssen noch eine Reihe anderer Punkte notieren, damit das Übergabeprotokoll vollständig ist:

  • Anzahl der Schlüssel (Haustürschlüssel, Garagenschlüssel, Briefkastenschlüssel, usw.)
  • Zusätzliche Einbauten (Küche, Badschränke, Duschvorhang, usw.). Hierbei ist es wichtig, die Geräte (z. B. Kühlschrank, Herd, usw.) zu testen, ob sie auch tatsächlich funktionieren.
  • Auch Wasserhähne, Toilettenspülung, usw. sollten während der Begehung überprüft werden, ob sie in Ordnung sind.
  • Überprüfen Sie alle Fenster und Türen, ob diese mangelfrei sind und richtig schließen.
  • Wie sehen die Fliesen in der Küche und im Bad aus? Beschädigte Fliesen sollten möglichst mit Foto im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
  • Auch eventueller Schimmelbefall sollte im Protokoll vermerkt werden.
  • Schauen Sie sich alle Böden – auch Terrassen- bzw. Balkonböden – sowie Wände genau an. Jede Schadstelle sollten Sie im Übergabeprotokoll notieren.
  • Überprüfen Sie die Zählerstände (Heizung, Wasser, Strom) bei der Immobilienübergabe.

Falls bei der Begehung Mängel festgestellt wurden, die von dem Vermieter noch beseitigt werden müssen, halten Sie diese mit einem konkreten Termin fest. Am Ende unterschreiben beide Parteien das Übergabeprotokoll. Jeder erhält eine Ausfertigung. Heben Sie sich das Übernahmeprotokoll gut auf, denn spätestens bei dem Auszug werden Sie es wieder brauchen.

 

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